Auszug aus Wettspielordnung:
"3.2 Wertung von Mannschaftskämpfen
Der gesamte Mannschaftskampf wird durch die zuständige Stelle für die Mannschaft als verloren gewertet, die ... gegen Vorschriften gemäß WO E 2, E 4 und/oder E 5 (falsche Einzel- und/oder Doppelaufstellung usw.) ... verstößt ... |