Herren - 4. Kreisklasse - Rendsburg/ Eckernförde | 2011/12 |
Das Spielergebnis wurde umgewertet. Ergebnis: 0:8 (0:0 Sätze) |
PUNKTMANNSCHAFTSSPIEL
|
|
Nr | Mannschaft A | Nr | Mannschaft B | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | Satz | Pkt | |
D1 | D1 | 11:3 | 11:8 | 13:11 | 3:0 | 1:0 | |||||
D2 | D2 | 6:11 | 7:11 | 5:11 | 0:3 | 0:1 | |||||
E1 | E2 | 11:4 | 11:7 | 11:2 | 3:0 | 1:0 | |||||
E2 | E1 | 11:4 | 11:5 | 11:6 | 3:0 | 1:0 | |||||
E3 | E4 | 11:8 | 11:8 | 11:6 | 3:0 | 1:0 | |||||
E4 | E3 | 10:12 | 6:11 | 6:11 | 0:3 | 0:1 | |||||
E1 | E1 | 9:11 | 11:2 | 12:10 | 11:9 | 3:1 | 1:0 | ||||
E2 | E2 | 11:6 | 11:4 | 11:6 | 3:0 | 1:0 | |||||
E3 | E3 | 11:8 | 11:7 | 12:10 | 3:0 | 1:0 | |||||
E4 | E4 | 5:11 | 7:11 | 2:11 | 0:3 | 0:1 | |||||
E3 | E1 | 9:11 | 8:11 | 11:6 | 11:9 | 11:7 | 3:2 | 1:0 | |||
E1 | E3 | ||||||||||
E2 | E4 | ||||||||||
E4 | E2 |
|
| |||||||||||||||
|
Spielergebnis melden | ||||
|
Weitere Aktionen | ||
|
L. Rohwer, 27.11.2011 |
Das Spiel wird gegen den TSV Beringstedt 2 und für den TSV Borgstedt gewertet. Begründung: Der TSV Beringstedt 2 hat mit Jürgen Ohrt einen nicht gemeldeten Spieler eingesetzt. Ein Antrag zur nachträglichen Aufnahmen des Spielers liegt bis zum heutigen Tage nicht vor!
Hier der passende Ausschnitt aus der Wettkampfordnung: "D 25.2/EDB Ein Punktspiel wird einer Mannschaft als verloren und dem Gegner als gewonnen gewertet, wenn sie a) einen Spieler ohne Spielberechtigung für den betreffenden Verein, für die betreffende Mannschaft (u.a. nicht gemeldeter oder falsch eingestufter Spieler/Ersatzspieler, falsch eingestufter Stammspieler, verkehrte oder falsch aufgestellte Doppel) oder für den betreffenden Platz innerhalb der Mannschaft (Verschiebung der gemeldeten Reihenfolge im Paarkreuz-, im Werner-Scheffler- oder im Bundes-System) hat teilnehmen lassen; (auch die Vertauschung von Spielern innerhalb eines Mannschaftsdrittels bzw. der oberen und unteren Hälfte oder bei der Ersatzgestellung gilt im Paarkreuz-, im Werner-Scheffler- oder im Bundes-System als NICHT SPIELBERECHTIGT für den betreffenden Platz); b) nicht mit der geforderten Mindeststärke antritt; c) bei Fehlen eines Spielers nicht geschlossen aufrückt, so dass Lücken in der Mannschaft bleiben; d) ein Punktspiel abbricht oder den Abbruch verschuldet; e) durch eigenes Verschulden nicht oder so spät antritt, so dass das Punktspiel nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann; f) vom Verband, einem Bezirk, einem Kreis oder einer anderen Instanz an dem festgesetzten Spieltermin gesperrt ist; g) mit nicht zugelassenen Material (Schlägerhölzer-/beläge) spielt. Die Prüfung hat immer vor den jeweiligen Spielen stattzufinden, Vermerk im Spielbericht. h) durch mangelhafte Spielmöglichkeiten (wie Fehlen von Tischen, Netz- garnituren, Bällen) oder unzumutbare Spielverhältnisse (übermäßig beengter Spielraum, völlig unzureichende Beleuchtung, unzumutbarer Fußboden usw.) verschuldet, dass ein Spiel nicht durchgeführt werden kann; Bei der Beurteilung eventueller unzumutbarer Spielverhältnisse ist vom Staffelleiter zu prüfen, ob und in welcher Art und in welchem Umfang sich die Verhältnisse des ursprünglich vom Sportausschuss genehmigten Spiellokals ver-ändert haben. D 25.3/EDB VERFAHREN BEI WERTUNGEN a) Die Wertung eines Meisterschaftsspiels, in dem auf Punktverlust ent- schieden wird, erfolgt mit 2:0 Punkten und der höchstmöglichen Zahl der im jeweiligen Spielsystem erreichbaren Spiele (9:0, 8:0 usw.). Sätze und Bälle sind für die Tabelle mit 0:0 zu werten. Punktspiele, die als kampflos gewertet worden sind, gelten als Einsatz für die im Spielbericht aufgeführten spielberechtigten Spieler. b) Verstoßen beide Mannschaften gegen die einschlägigen Bestimmungen, ist dieses Punktspiel für beide als verloren zu werten. In der Tabelle ist durch eine Fußnote darauf hinzuweisen. Seite 59 WO des DTTB und EDB des TTVSH Stand 03/2010 c) Wird wegen Verstoßes gegen die Bestimmungen der WO des DTTB und der EDB des TTVSH auf Punktverlust entschieden, ist dem betroffenen Verein diese Entscheidung sofort nach dem ersten Verstoß durch einfachen Brief, per Fax, per E-Mail oder Staffelleiterentscheidung aus TTLive mitzuteilen. d) Diese Entscheidung muss enthalten: da) den Gegenstand des Verfahrens, db) die Namen der beteiligten Vereine, dc) die ergangene Entscheidung, dd) die angewandten Bestimmungen, de) die Rechtsmittelbelehrung mit Hinweis auf den zu zahlenden Kostenvorschuss." |