Urteil (Kurzfassung):
Dem Protest des RSV Landkirchen wird nicht stattgegeben, eine Urteilsbegründung mit Rechtsmittelbelehrung wird den Spartenleitern des RSV Landkirchen/ TSV Malente, mit der Bitte um Weiterleitung, noch zugestellt.
Mit sportlichen Grüßen
Volker Thimm, Staffelleiter
Eutin, den 12.02.2008 |