Spielwertung RTSV IV gegen den Noer Lindhöfter SV
Grundsätzlich hätte der RTSV IV, obwohl der Noer-Lindhöfter SV den Schiedsrichter stellt (keiner anwesend), als Heimmannschaft auf eine Fortsetzung der Einzelspiele bestehen müssen, ggf. die Einzelspiele als aufgegeben in den Spielbericht eintragen müssen, unabhängig von welcher Mannschaft ein Spieler/in ein Einzelspiel aufgibt. Nach Rücksprache mit beiden Mannschaftsführern konnte nicht eindeutig geklärt werden, wer nun die Einzelspiele aufgegeben hat oder wer womöglich das Punktspiel abgebrochen hat.
Folgende Entscheidung wird vom Staffelleiter 2KKA&B getroffen:
Das Spiel Siebert gegen Rein wird gegen den RTSV IV (0:3 Sätze; 3. Satz durch Aufgabe) nach D24.5/EDB gewertet, da das Spiel unabhängig vom Spiel am Nebentisch fortgeführt hätte werden müssen. Als Heimmannschaft ist hier der RTSV IV verantwortlich. Weiterhin hat der RTSV IV (Diskussion) den Grund des Abbruches verschuldet.
Das Spiel Weiß gegen Lacker wird gegen den Noer Lindhöfter SV (0:3 Sätze; 3. Satz durch Verstoß ITTF Regel) nach A2 / WO Spielregeln (D24.5/EDB = A) gewertet, da der Spielschläger des Spielers Lacker nicht regelkonform geklebt war (2 Beläge waren übereinandergeklebt => Noppengummi > 2mm => Verstoß ITTF Regel // siehe Auszug A2/ WO).
Auszug A2/ WO Spielregeln
Ein einzelnes absolviertes Spiel wird als verloren gewertet, wenn bei der
Schlägerkontrolle nach dem Spiel festgestellt wird, dass einer der im Spiel
eingesetzten Schläger eines Spielers nicht den ITTF-Regeln entsprochen hat.
Das Resultat bei Verwendung eines nicht den ITTF Regeln entsprochen Schlägers, unabhängig von dem Zeitpunkt (vor oder nach dem Spiel) wann es bemerkt wird, ist mit Einzelspielverlust zu ahnden. Der Spieler hat nur vor dem Spiel die Möglichkeit den Schläger zu wechseln, wenn vor Spielbeginn ein Verstoß der ITTF-Regeln vorliegt.
In dem vorliegenden Fall hätte der Spieler Lacker vor Spielbeginn seinen Schläger dem Spieler Weiß zeigen müssen, damit dieser den Schläger überprüfen kann. Bei einem nicht den ITTF-Regeln entsprechenden Schläger, hätte der Spieler Weiß dem Spieler Lacker auf den Verstoß aufmerksam machen müssen und ihm ein Schlägerwechsel ermöglichen müssen. (Kreisklassen haben keine Schiedsrichter oder Kontrolleure eingesetzt). Wird der Schläger vor Spielbeginn nicht kontrolliert, so liegt die Verantwortung über das Spielmaterial des Schlägers bei dem Spieler, der die Konsequenzen bei einer Kontrolle nach dem Spiel tragen muss.
Es liegt kein Abbruch des Punktspieles vor, sondern nur Abbrüche von Spielen / Aufgaben von Spielen. Da der RTSV IV dennoch 8 Punkte erreicht und somit ein Sieger feststeht, findet Kapitel D25.2 / EDB der WO keine Anwendung.
Der RSTV IV erhält zudem eine Strafe, wegen unvollständigem Ausfüllen des Spielberichtsformulars nach WO A 17.2/EDB.
Als Staffelleiter bitte ich den Spartenleiter des Noer Lindhöfter SV mit seinen Spielern Rücksprache zu halten, um so etwas in Zukunft zu verhindern (Regeln ITTF A / B).
Ergebnis: Sieger RTSV IV mit 8:4 Punkten (24:16 Sätzen). Die Einspruchsfrist endet am16.12.2010.
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